Meldung vom 07.12.2022 Das Verfahren Fischerdorf wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz). Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Fischerdorf sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Die komplette Schlussfeststellung finden Sie hier.
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