Meldung vom 04.02.2019 Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Moos durch Deckblatt Nr. 16 und des Satzungsbeschlusses für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Moos "SO Solarpark Langenisarhofen-Ost"

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 16 für das Sondergebiet Solarpark Langenisarhofen-Ost wurde mit Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 30.01.2019, GZ: 7-2019-BL, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes durch DB Nr. 16 wirksam. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet (SO) Solarpark Langenisarhofen-Ost" wurde vom Gemeinderat Moos in seiner Sitzung vom 21. Januar 2019 als Satzung beschlossen. Die Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan "SO Solarpark Langenisarhofen-Ost" in Kraft.
Die komplette Bekanntmachung finden Sie hier.
Anlagen
- 1. Bebauungsplan_SO_Langenisarhofen_Erläuterung.PDF
- 2. Bebauungsplan_SO_Langenisarhofen.PDF
- 3_FNP-Deckblatt 16_SO_Langenisarhofen_Erläuterung.PDF
- 4. FNP-5000_Langenisarhofen-Ost.PDF
- 5. Abwaegungszusammenstellung_Entwurf.PDF
- 6. Zusammenfassende_Erklaerung-SO-Solarpark_Langenisarhofen_Bebauungsplan.PDF
- 7. Zusammenfassende_Erklaerung-SO-Solarpark_Langenisarhofen_FNP.PDF
Kategorien: Pressemitteilung, Bekanntmachung