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Bekanntmachung Bebauungsplan "Solarpark Burgstall-West" und Änderung des FNP durch Deckblatt Nr. 19

Meldung vom 09.09.2021 Bekanntmachung über die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Moos durch Deckblatt Nr. 19 durch die Gemeinde Moos und den des Satzungsbeschlusses für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Moos „SO Photovoltaikpark Burgstall West“

Moos - Siegel

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr.19 in der Fassung vom 28.06.2021 für das Sondergebiet Photovoltaikpark Burgstall West wurde mit Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 07.09.2021, AZ: 80-2021-BL, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 19 in der Fassung vom 28.06.2021 wirksam.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Photovoltaikpark Burgstall West“ wurde vom Gemeinderat Moos in der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2021 als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 1 BauGB).

Im Nachgang wurden noch redaktionelle Änderungen mit Datum 07.09.2021 aufgrund Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der zweireihigen Eingrünung des Solarparks im Osten und Nordosten anschaulich eingearbeitet.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „SO Photovoltaikpark Burgstall West“ in der Fassung vom 28.06.2021 mit den redaktionellen Änderungen vom 07.09.2021 in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Jedermann kann den Flächennutzungsplan, den Bebauungsplan und die jeweiligen Begründungen sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Pläne nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurden, bei der Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft Moos, Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, 94554 Moos, Zimmer 1, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Außerdem sind diese Unterlagen im Internet unter www.gemeinde-moos.de/aktuelles/ einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Für die Bekanntmachung des Bebauungsplanes gilt zusätzlich: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Moos, den 09. September 2021



Alexander Zacher
Erster Bürgermeister

Kategorien: Bekanntmachung, Pressemitteilung

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