Gemeinde Moos Gemeinde Moos

vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet (SO) „Photovoltaikpark Burgstall West“ und Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 19 im Parallelverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit

Meldung vom 18.05.2021 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Naturschutzgesetze; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet (SO) „Photovoltaikpark Burgstall West“ und Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 19 im Parallelverfahren -Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB-

Moos - Siegel

Der Gemeinderat Moos hat sich in den Sitzungen am 25. Mai 2020 und 17. Mai 2021 mit den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen befasst. Auf der Grundlage der Stellungnahmen wurde der nun vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „SO Photovoltaikpark Burgstall West“ und des Deckblattes Nr. 19 zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erarbeitet. Die Entwürfe wurden in der Sitzung vom 17. Mai 2021 abschließend gebilligt; gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die vom Gemeinderat gebilligten Entwürfe in der Fassung vom 17. Mai 2021 einschließlich Begründungen liegen während der Zeit vom 26. Mai 2021 bis einschließlich 25. Juni 2021 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Moos, Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, 94554 Moos, Zimmer 2, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. In dieser Zeit kann jedermann die Pläne mit Begründung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Außerdem sind diese Unterlagen im Internet unter www.gemeinde-moos.de/aktuelles/ während des Auslegungszeitraumes einzusehen. 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die umweltbezogenen Informationen, die in der Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten sind. 

Folgende umweltbezogene Informationen sind in den Planunterlagen enthalten:
·         Beschreibung und Bewertung der natürlichen Grundlagen
·         Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung mit Ausgleichsmaßnahmen
·         Grünordnerisches Konzept
·         Umweltverträglichkeit mit detaillierten Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:
·         Stellungnahme des Landratsamtes Deggendorf zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzenarten (Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen, Biodiversität, Landschaft, Mensch, Wasser) und sonstige Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege (Naturdenkmäler, Landschaftsplan) und von Standortkriterien (Erholungswert Landschaft, technische Überprägung, Bodenversiegelung und Blendwirkung) sowie zu Belangen des Immissionsschutzes und der Kreisarchäologie
·         Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zu Hochwassergefahrenflächen HQ extrem der Isar und Niederschlagswasser sowie Trinkwasserschutzgebiet
·         Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e. V. zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, Kultur- und Sachgüter
·         Stellungnahme des Technischen Umweltschutzes des Landratsamtes Deggendorf und des Staatlichen Bauamtes Passau zu Blendwirkung des Verkehrs auf der Bundesstraße 8 durch Reflektionen aus dem Bereich der Photovoltaikanlage und von Wohnbebauung

Diese umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung eingesehen werden. 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden kann, eingeholt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

In Bezug auf die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Moos, 18.05.2021

gez.
Zacher
Erster Bürgermeister

Anlagen

Kategorien: Pressemitteilung, Bekanntmachung

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