Gemeinde Moos Gemeinde Moos

Bekanntmachung Änderung FNP Deckblatt 21

Meldung vom 08.06.2021 Vollzug des Baugesetzbuches – BauBG -

Moos - Siegel

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Auslegung vom 16.06.2021 bis einschließlich 15.07.2021

Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Moos durch die Gemeinde Moos durch Deckblatt Nr. 21

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Moos hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 beschlossen:
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Moos wird im Bereich des Grundstückes, Flurnummer 179 (TF) der Gemarkung Moos zur Realisierung eines Bauvorhabens für ein Wohngebäude durch Deckblatt Nr. 21 zur Festsetzung eines Dorfgebietes gemäß § 5 BauNVO geändert.
Der vom Gemeinderat Moos in der Sitzung vom 17.05.2021 gebilligte Vorentwurf des Änderungsdeckblattes Nr. 21 zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan i.d.F. vom 17.05.2021, liegt im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 16.06.2021 bis einschließlich 15.07.2021 mit Begründung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Moos, Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, 94554 Moos, im Bauamt, Zimmer Nr. 2, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.gemeinde-moos.de/aktuelles/ während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Interessierte Bürger können sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Außerdem wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Wir bitten aufgrund der derzeit vorherrschenden Gesundheitslage um telefonische Anmeldung unter Tel. 09938/9502-0 oder elektronische Anmeldung der Einsichtnahme per Email unter poststelle@vgem-moos.bayern.de um Ihnen längere Wartezeiten zu ersparen. Die Dienstkräfte des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Moos stehen zur Auskunft zur Verfügung.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeholt (§§ 4a Abs. 2, 4 Abs. 1 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Moos deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Moos, 08.06.2021

Gemeinde Moos

gez.
Alexander Zacher
Erster Bürgermeister

Kategorien: Pressemitteilung, Bekanntmachung

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