Meldung vom 22.01.2021 Das Wasserschutzgebiet der Wasserversorgung Bayer. Wald (WBW) für die Grundwassergewinnungsanlagen im Bereich der Gemeinde Moos ist periodisch mindestens 1 x jährlich in ortsüblicher Weise öffentlich bekanntzugeben. Eine kartographische Darstellung, sowie die festgesetzten Nutzungsbeschränkungen, können in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Moos, 94554 Moos, Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, Zimmer 1, während der allgemeinen Dienststunden jederzeit eingesehen werden.
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